Geschäfts- und Provisionsbedingungen

AGB

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Allgemeine Geschäfts- und Provisionsbedingungen

  1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich, freibleibend und vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadensersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstige Kosten.
  2. Wir sind bemüht nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.
  3. Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.
  4. Zwischenverwertung behalten wir uns vor.
  5. Die Maklergebühr entsteht und ist fällig und zahlbar am Tage des Vertragsabschlusses, einer Anzahlung, der Beurkundung oder der Objektübergabe eines durch unseren Nachweis zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Auf Kenntnis des Objektes kann sich nur berufen werden, wenn uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich nachgewiesen wird. Unterbleibt der Nachweis, wird anerkannt, dass das frühere Angebot bedeutungslos und unser Angebot ursächlich für weitere Verhandlungen ist. Mitursächlichkeit genügt für den Provisionsanspruch.
  6. Die Provision wird auch fällig, wenn ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Auftraggebers Gegenstand eines Vertragsabschlusses wird. Sämtliche Nachweise haben 2 Jahre Gültigkeit.
  7. Kommt innerhalb Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Auftraggeber ein weiteres Geschäft zustande, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt, so bedeutet dies Mitursächlichkeit.
  8. Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe von 3,42 %, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
  9. Die Provisionsabrechnung erfolgt auf Grund des Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots. Bei direkten Verhandlungen ist unser Büro rechtzeitig von einem bevorstehenden Vertragsabschluss zu verständigen.
  10. Ein Alleinauftrag muss befristet sein. Er verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht einen Monat vor Fristablauf gekündigt wird. Mit dem Ablauf eines Alleinauftrages läuft ein gewöhnlicher Auftrag weiter, wenn nicht jede Maklertätigkeit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  11. Aufwendungen sind nur dann zu vergüten, wenn hierüber eine besondere Vereinbarung getroffen worden ist.
  12. Abdingung oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der anderen nicht.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Northeim, soweit dies durch Parteivereinbarung, gesetzlich zulässig ist